
Jens-Ekkehard Bernerth
"Spickmich.de" darf weitermachen
BGH erklärt Lehrerbewertung auf Portal "spickmich.de" für rechtens
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Lehrerbewertungen auf dem Internetportal "spickmich.de" für rechtens erklärt. Das Urteil hat Signalwirkung für andere Bewertungsportale. Mehr dazu in Kürze hier auf magnus.de.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Lehrerbewertungen auf dem Internetportal "spickmich.de" am Dienstag für rechtens erklärt. Das Urteil hat Signalwirkung für andere Bewertungsportale. Mehr dazu in Kürze hier auf magnus.de.
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