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Newsredaktion Golem

22. April 2009
Sicherheit & Internet:Internet

Bitkom: Regierung soll Grenzen für Internetsperren festlegen

Der IT-Branchenverband Bitkom hat die Bundesregierung aufgefordert, in einem Gesetz über Internetsperren auch festzulegen, dass diese "nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Webinhalte eingesetzt werden sollen". Das Bundeskabinett will heute den Gesetzentwurf zu Internetsperren gegen Kinderpornografie beschließen.

Der Bitkom will ein eigenständiges Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet. Die von der Bundesregierung vorgelegte Variante, die Sperre im Telemediengesetz zu regeln, ist aus Sicht des Verbandes nicht optimal: "Die umfangreichen, speziellen Regelungen gegen Kinderpornografie sollten nicht in einem allgemeinen Regelwerk wie dem Telemediengesetz untergebracht werden", so Bitkom-Chef August-Wilhelm Scheer. Mit einem eigenständigen Gesetz lasse sich die Ächtung dieser besonders brutalen Form von Kriminalität besser umsetzen, sagte Scheer. Damit könne auch "deutlich gemacht werden, dass Zugangssperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Webinhalte eingesetzt werden sollen", erklärte der Verband weiter.

Der Bitkom begrüßte die Zusage der Bundesregierung, dass sie eine umfassende Haftung für die Sperren übernehmen will. Scheer erklärte, dass Haftungsrisiken für die Provider ausgeschlossen werden müssen. Die Branche brauche Rechtssicherheit. Der Bitkom, der Internetsperren befürwortet, erwartet, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen wird.

Gegner der Internetsperren fordern statt leicht umgehbarer Sperraktionen ein echtes Abschalten der kinderpornografischen Inhalte auf den Servern im In- und Ausland. Die Internetsperren von Bundesfamilienministerin Ursula van der Leyen würden den Einstieg in den Aufbau eines Zensurnetzwerkes bedeuten. Die Bundesregierung plant zudem, die Zugriffe auf gesperrte Seiten aufzuzeichnen und die Protokolle dem Bundeskriminalamt zugänglich zu machen. "Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft", kritisiert der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert. Der bisherige Gesetzentwurf müsse in Detailfragen noch nachgebessert werden, sagte der Bitkom-Chef.

Bitkom

Golem



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