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Newsredaktion Golem
BSI darf gesamte Bürgerkommunikation mit Behörden abhören
Bundesdatenschützer Peter Schaar hat die neuen Befugnisse der IT-Sicherheitsbehörde BSI als zu weitgehend bezeichnet. Er kritisiert die Ermächtigung des Bundesamtes, die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden abzuhören und auszuwerten.
Die Bundesregierung hat am 14. Januar 2009 den vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes beschlossen. Schwerpunkt ist die Novelle des BSI-Gesetzes, die dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitere Befugnisse einräumt.
Insbesondere soll das BSI, dessen Vorgängerbehörde in den 1950er Jahren als geheime Dienststelle des Bundesnachrichtendienstes für Ver- und Entschlüsselungstechnik zuständig war, erheblich stärker als bisher E-Mails nach Schadprogrammen durchsuchen können, den Zugriff auf Server mit Malware blockieren und die Protokolldateien der Bundesnetze auswerten können. Schaar sieht den Gesetzentwurf kritisch. "Ich erkenne das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, die IT-Sicherheit zu verbessern, durchaus an. Dies darf aber nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen." Kritisch sieht Schaar insbesondere die in Artikel 5 festgeschriebene Ermächtigung für das BSI, die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung abzuhören und auszuwerten. Dabei ist das BSI nicht einmal verpflichtet, so bekannt gewordene Sicherheitslücken und Informationen zu Schadprogrammen zu veröffentlichen. Die so gesammelten Daten darf das BSI den Strafverfolgungsbehörden und dem Geheimdienst Verfassungsschutz zur Verfügung stellen. Dafür genügt schon ein Verdacht auf "nicht erheblichen Straftaten", die mittels Telekommunikation begangen wurden.
Schaar: "Ich setze darauf, dass das Gesetz in dem nun anstehenden parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird." Für besonders Verwunderung habe gesorgt, dass der Bundesrechnungshof sowie das Bundespräsidialamt von den neuen Überwachungsmaßnahmen ausgenommen werden sollen, nicht jedoch seine Dienststelle.
Golem
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