
Newsredaktion Golem
Bundesrat hat große Bedenken zur Einführung von Internetsperren
Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme vom Freitag erhebliche Bedenken gegen die geplanten Gesetzesänderungen zur Einführung von Internetsperren gegen Kinderpornographie geäußert.
Zwar begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie, sieht in dem Gesetzentwurf (wie magnus.de berichtete) aber erhebliche Probleme. Schon heute sei das Verbreiten, das Sich-Beschaffen und der Besitz von Kinderpornographie strafbar. Bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden, sollte daher überprüft werden, "ob die bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden tatsächlich unzureichend sind und wie sie effektiver umgesetzt werden können".
Um die Problematik besser einschätzen zu können, bittet der Bundesrat die Bundesregierung um eine Übersicht oder Schätzung von Servern mit Kinderpornographieangeboten geordnet nach Ländern, in denen deutsche Ermittlungsbehörden direkt oder indirekt Zugriffsmöglichkeiten haben, und Ländern, in denen keine Ermittlungschancen bestehen. Die Sperrlisten sollten letztendlich auf Fälle beschränkt werden, in denen aus rechtlichen Gründen nicht ermittelt werden kann. In den übrigen Fällen sollte ermittelt statt gesperrt werden
Erhebliche Bedenken hat der Bundesrat gegen den Plan, allein das Bundeskriminalamt die Sperrliste erstellen zu lassen, ohne die Möglichkeit der Überprüfung. Von den Sperren könnten auch legale Internetseiten erfasst werden, zudem betreffe die Sperrung von Internetseiten auch die "Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit". Daher soll nach dem Willen des Bundesrats ein unabhängiges Gremiums einbezogen werden, um zu verhindern, dass legale Seiten gesperrt werden. Zudem bedürfe es eines effektiven rechtsstaatlichen Verfahrens, damit Betroffene die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erreichen können, einschließlich entsprechender Entschädigungsregelungen.
Auch mit der Aufzeichnung der Zugriffe auf gesperrte Seiten durch die Provider und deren Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden tut sich der Bundesrat schwer. Damit werde letztlich unterstellt, "dass jeder Zugriff auf das virtuelle Warnschild eine Straftat darstellt", obwohl es zahlreiche technische Möglichkeiten gebe, "einen Internetnutzer ohne dessen Willen und ohne seine Kenntnis zur unterschwelligen dauerhaften Abfrage von Webseiten zu bringen, die dann im Browser-Cache als vermeintliches Beweismittel zum Abruf illegaler Seiten registriert werden". Daher sollten anfallende personenbezogene Daten nicht verwertet und allenfalls anonymisiert für statistische Zwecke genutzt werden.
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