
Newsredaktion Golem
Bundesregierung will Internetsperren mit Zugriffskontrollen
Die Bundesregierung plant, im Rahmen der Internetsperren die Zugriffe auf blockierte Seiten aufzuzeichnen und die Protokolle dem BKA zugänglich zu machen. Darauf wies am Dienstag Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hin: "Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft", kritisierte er.
Am morgigen Mittwoch soll das neue Telemediengesetz vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden, das alle Internet Service Provider zu Sperrungen zwingen soll. Teil davon ist auch die Aufzeichnung der Zugriffe auf blockierte Seiten. Schon das reine Sperren von Webseiten sei ein grundrechtliches Problem, weil dadurch auch rechtmäßige Inhalte des Internets betroffen sein können, die den uneingeschränkten Schutz des Artikels 5 des Grundgesetzes (Meinungs- und Pressefreiheit) genießen, sagte Weichert.
"Die nun bekannt gewordenen Planungen haben aber eine völlig neue Überwachungsdimension: Mit dem Speichern der Zugriffsversuche würde eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung zur Bekämpfung der Kinderpornografie erfolgen, die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde", kritisierte der Datenschützer.
Der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, hatte für die Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die Identität der Personen, die kinderpornografische Internetseiten ansteuern, gefordert. "Dafür wollen wir uns noch in dieser Legislaturperiode einsetzen", sagte Mayer. Gegner der Internetsperren fordern statt symbolischer Sperraktionen ein echtes Abschalten der kinderpornografischen Inhalte auf den Servern im In- und Ausland. Die Internetsperren von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen würden dagegen den Einstieg in den Aufbau eines Zensurnetzwerkes bedeuten.
Durch die Aufzeichnung der Zugriffe auf blockierte Seiten setze sich jeder Internetnutzer der Gefahr einer Strafverfolgung aus, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufrufe. Er könne schließlich nicht wissen, ob diese Adresse selbst auf der geheimen BKA-Liste stehe, oder ihn automatisch weiterleite, ärgerte sich Weichert.
"Die Bundesregierung täte gut daran, vor einem Beschluss ihre Gesetzentwürfe einer öffentlichen Diskussion zu unterwerfen", forderte der Datenschützer. Schnellschüsse könnten eine explosive Wirkung entfalten.
Golem
Verwandte Themen






