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Newsredaktion Golem

20. März 2009
Sicherheit & Internet:Internet: CDU greift Schäubles Datenschutzgesetz an Bild vergrößern 331 253 http://img3.magnus.de/Onlinerecht-r331x253-C-6c06fc5a-7302557.jpg
Sicherheit & Internet:Internet

CDU greift Schäubles Datenschutzgesetz an

Die CDU-Abgeordnete Beatrix Philipp hat ungewöhnlich scharf den Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes zum Datenhandel kritisiert, der unter Federführung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) entstand. Es drohe eine ungezielte Werbeflut, sagte Philipp, die damit die Position der Werbebranche vertrat.

Am heutigen Donnerstag (19. März 2009) wurde im Bundestag erstmals die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Datenhandel und Datenschutzaudit beraten. Mit dem seit Jahren geplanten Gesetzeswerk will die Große Koalition den illegalen Datenhandel bekämpfen. Als schärfste Kritikerin erwies sich Beatrix Philipp (CDU), die erklärte, die Schäuble-Vorlage würde "über das eigentliche Ziel des Datenschutzes hinausschießen". Die Auswirkungen würden die deutsche Wirtschaft treffen, was in dieser Zeit fatal sei.

Streitfall sind das Listenprivileg und die Opt-in-Regelung. Das Listenprivileg erlaubt Unternehmen bislang ohne Einwilligung der Betroffenen auf listenmäßig erfasste personenbezogene Daten für die Werbung zuzugreifen, und diese weiterzugeben. Dem soll der Betroffene in Zukunft schriftlich zuvor ausdrücklich zustimmen ("Opt-in").

Philipp erklärte, der jetzige Entwurf würde eine Flut flächendeckender Werbung erzeugen, da diese nicht mehr gefiltert werden könne. Drückerkolonnen würden vermehrt die Menschen heimsuchen, und die unerwünschte Telefonwerbung wieder zunehmen.

"Der Druck der Wirtschaftsverbände und zahlreicher Lobbyisten zeigt offenbar Wirkung", stellte der Datenschutzexperte der Linken, Jan Korte, schon zuvor fest. Die Streichung des Listenprivilegs sei gar keine. Denn zum einen soll den betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt werden. Zum anderen gelte die nun im Gesetzentwurf verankerte Einwilligungserfordernis nicht für Eigenwerbung von Unternehmen mit eigenen Kundendaten. Doch auch diese Zugeständnisse ginge den Unternehmen noch zu weit.

Nächste Station für das Bundesdatenschutzgesetz ist die öffentliche Anhörung des Innenausschusses am Montag, den 23. März 2009.

Golem



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