
mit Material der dpa
Datendiebstahl: Erste Hilfe für den Ernstfall - Nerven bewahren
Wer Opfer eines Datendiebstahls geworden ist, muss deshalb nicht gleich in Panik verfallen. Darauf wies Henry Krasemann, Jurist beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel im Zusammenhang mit dem neuesten Fall von Datenklau beim Social-Network-Dienst SchülerVZ am Montag hin.
Sollten die Daten zum Beispiel für eine Shopping-Tour im Internet missbraucht worden sein, müsse der vermeintliche Käufer dem Versandhaus nichts bezahlen. Der Betrug lasse sich unter Umständen durch die beim Kauf verwendete IP-Adresse nachweisen. Als Anzeichen dafür, dass man den Kauf nicht selbst getätigt hat, gelte auch die Tatsache, dass das Gekaufte nicht an die eigene Adresse versandt wurde. "Schmerzensgeld für den Ärger einzuklagen, ist aber schwierig", so Krasemann.
Allerdings sollten Verbraucher vorbeugend so wenig Informationen über sich wie möglich im Internet offenlegen. Denn auch vermeintlich Belangloses kann zum Problem werden: Hinterlässt der Nutzer auf Social-Network-Plattformen wie Facebook, Xing oder StudiVZ zum Beispiel Information darüber, wann er online ist, könnte das Rückschlüsse auf seinen Tagesablauf ermöglichen. Schützen können neben sparsamen Anmeldedaten auch Pseudonyme.
Zu Vorsicht rät Krasemann auch bei freigiebigen Voreinstellungen, die viele Informationen über den Anwender offenbaren. Am besten ist es, wenn das System von vornherein Besuchern des eigenen Profils wenige Daten anzeigt und man dies nicht erst selbst einstellen muss. Einen hundertprozentigen Schutz gebe es aber auch bei Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen nicht.
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