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Pit Klein, mit Material der  dpa

17. März 2010
Datenschutz und kein Ende: Datenschützer erörtern Speicherung sensibler Daten - Riesenkrake "Elena" Bild vergrößern 600 400 http://img1.magnus.de/Vorratsdatenspeicherung-Rechenzentrum-Server-Datenschutz-r600x400-C-81557487-9073755.jpg © dpa
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Datenschutz und kein Ende

Datenschützer erörtern Speicherung sensibler Daten - Riesenkrake "Elena"

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern beraten seit Mittwoch in Stuttgart über Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung.

Justizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger hat die von der Union geforderte Neuregelung bis zur parlamentarischen Sommerpause indes ausgeschlossen. Das zu erwarten, wäre "vollkommen utopisch", bekräftigte die FDP-Politikerin in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). "So funktioniert seriöse Gesetzgebung nicht." Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte die Unionsforderung unterstützt und erklärt, er halte es für möglich und nötig, bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Der Bundes-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte einen generellen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung, also die vorsorgliche Speicherung aller Verbindungsdaten von Telefongesprächen und Internetnutzungen für sechs Monate. Da die Verbindungsdaten detailliert gespeichert würden, handele es sich um einen "sehr weitgehenden Eingriff in Persönlichkeitsrechte", sagte er im Westdeutschen Rundfunk (WDR) anlässlich einer am Mittwoch in Stuttgart begonnenen Beratung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern. Die Datenschützer beraten auch über Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung.

Nach dem Urteil vom 2. März ist das bisherige deutsche Gesetz, das Ermittlungen gegen Schwerverbrecher und Terrorverdächtige erleichtern sollte, verfassungswidrig. Leutheusser-Schnarrenberger erinnerte daran, dass auch die entsprechende EU-Richtlinie, die Deutschland zu einem solchen Gesetz verpflichtet, überprüft wird. Die EU- Bestandsaufnahme solle bis zum Herbst vorliegen. Es bringe nichts, jetzt übereilt irgendetwas in ein neues Gesetz zu schreiben, das später europarechtlich keinen Bestand habe, argumentierte die Ministerin.

Zweitägige Datenschützer-Tagung - Nackt-Scanner & Co.

Weitere Themen der zweitägigen Datenschützer-Tagung sind der umstrittene Einsatz von Nackt-Scanner an Flughäfen und der Elektronische Entgeltnachweis ("Elena"), für den Arbeitgeber seit Jahresbeginn Daten ihrer Angestellten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden müssen. Dagegen regt sich Widerstand. Die Bundesregierung hat Nachbesserungen zugesagt, die nach Ansicht von Kritikern aber nicht ausreichen.

Eine gegen das Vorhaben geplante Verfassungsbeschwerde findet immer mehr Unterstützer. Zwei Tage nach ihrer Freischaltung zählt die Internetseite schon mehr als 8500 bestätigte Teilnehmer. Die Organisatoren fordern eine vollständige Löschung. Die Beschwerde soll Ende März beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. "Es ist sehr wahrscheinlich, dass nach dem jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteil auch Elena für verfassungswidrig erklärt wird", sagte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix der Wochenzeitung "Zeit".



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