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30. Dezember 2011
Recht: Download und Streaming ist vor Gericht das Gleiche Bild vergrößern 778 818 http://img2.magnus.de/Download-und-Streaming-ist-vor-Gericht-das-Gleiche-r778x818-C-e24e59f5-51183117.jpg © Archiv
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Recht

Download und Streaming ist vor Gericht das Gleiche

Von wegen beim Streaming drohen keine Strafen: Im Prozess gegen die "kino.to"-Betreiber setzte das Leipziger Amtsgericht Downloads mit dem Streaming von Onlineinhalten gleich.

Wer illegale Streaming-Plattformen nutze, beteilige sich genauso an der strafbaren Verbreitung und Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Nutzer von Download-Portalen: Streaming sei, so das Gericht, ein sukzessiver Download kleinerer Datenpakete. Nach dieser Rechtsauffassung können in Zukunft nicht nur Betreiber, sondern auch Nutzer von Streamingportalen rechtlich belangt werden, die sich bislang in einer rechtlichen Grauzone bewegten.



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