
Jens-Ekkehard Bernerth, mit Material der dpa
Gerichtsurteil: eBay darf Händlerkonten bei Verstößen sperren
Das Internetauktionshaus eBay darf bei Verstößen gegen Anforderungen an die Zuverlässigkeit die Konten gewerblicher Verkäufer sperren, entschied das Brandenburgerische Oberlandesgericht (Az: Kart W 11/09). Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Internetauktionshaus eBay darf bei Verstößen gegen Anforderungen an die Zuverlässigkeit die Konten gewerblicher Verkäufer sperren. Wenn eBay-Vorgaben nicht eingehalten werden, sind Kündigungen nach einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) rechtens (Az: Kart W 11/09).
Im vorliegenden Fall sei vom Mitgliedskonto eines Anbieters bei Auktionen für Ware geboten worden, die von einem anderen Konto desselben Anbieters eingestellt worden sei, teilte das Gericht am Montag mit. Wenn es keinen dritten Käufer gab, wurde eine Rückabwicklung eingeleitet, um die eBay-Gebühren zu sparen.
Der Händler habe daraufhin mittels einstweiliger Verfügung versucht, die betroffenen Mitgliedskosten wieder freischalten zu lassen. Nachdem das Landgericht Potsdam der Klage nicht Recht gab, hat nun auch das Oberlandsgericht das Gesuch des Computershops abgewiesen, da "die zu Tage getretene versuchte oder vollendete Beeinflussung des Auktionsergebnisses zu Lasten der Mitbieter einen schweren Vertragsverstoß des Computershops darstellt, der die fristlose Kündigung und die sofortige Sperrung aller Konten rechtfertigt", wie es in der Urteilsbegründung lautet.
Dass angeblich ein Mitarbeiter für die Manipulation zuständig gewesen sein soll, sei für das Urteil "unerheblich", so die Richter.
Ferner sieht das Oberlandesgericht die in den eBay-AGB verankerte Klausel im Einklang mit dem Recht, die eBay die fristgerechte Kündigung ermöglicht, ohne dass ein besonderer Grund dafür angegeben werden muss.
Zuvor gab es schon mehrere Klagen deutscher Händler gegen die Kündigung ihrer Konten bei dem für eBay Deutschland zuständigen Amtsgericht Potsdam. Meist waren sie erfolglos.
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