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Ulrich Klein

5. November 2009
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Bürgerrechtler warnen vor Geheimverhandlungen über Internet-Zensur

Internet-Zensur: Bürgerrechtler warnen vor Verschwörung und Geheimverhandlungen

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat am Donnerstag vor weltweiten Bestrebungen nach Internet-Zensur durch die Hintertür gewarnt. Die Rede ist von "geheimen Verhandlungen".

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Während in Deutschland das Zugangserschwerungsgesetz von der neuen Regierung für ein Jahr auf Eis gelegt wurde, würden sich laut dem Arbeitskreis weltweit Lobbyisten um die Regulierung des Internets zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen bemühen. Die Bürgerrechts-Vereinigung "warnt vor den negativen Auswirkungen von geheimen Verhandlungen auf die Kommunikations- und Rezipientenfreiheit", hieß es in einer Pressemitteilung.

Seit Mittwoch würden sich laut dem AKZensur die Verhandlungspartner zur Abstimmung des zukünftigen Handelsabkommens ACTA in einer weiteren geheimen Sitzung in Seoul treffen. Im Vorfeld sei bekannt geworden, dass dort gravierende Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit geplant seien. Ein propagiertes Ziel des ACTA-Abkommens sei der weltweite Schutz der Verwertungsinteressen von Rechteinhabern durch eine strikte Regulierung des Internets - "zum Schaden von Millionen Internet-Nutzern".

Provider als Erfüllungsgehilfen veralteter Industrien

Die Umsetzung der Ziele würde laut dem Arbeitskreis die Schaffung eines globalen "Notaus-Schalters" bedeuten. Mit diesem könnten Webseiten, Inhalte und Nutzer effizient vom Netz abgetrennt werden, sollten sie gegen die Interessen der durch die Lobbyverbände vertretenen Rechteinhaber verstoßen.

Laut den Bürgerrechtlern sollen die Internet Service Provider dabei als "Erfüllungsgehilfen einer Industrie" fungieren, deren bisherige Wertschöpfungskette in der digitalen Informationsgesellschaft nicht mehr zeitgemäß erscheine - die gleichzeitig aber auch eine Reform dieses Prozesses um jeden Preis zu verhindern suche.

Host-Provider würden demnach verpflichtet, im "Notice and Takedown"-Verfahren schon bei Verdacht einer Urheberrechtsverletzung Webseiten ihrer Kunden vom Netz zu nehmen. Zudem sollen Anbieter von Web-2.0-Plattformen Inhalte ihrer Nutzer bereits vor Veröffentlichung auf mögliche Urheberrechtsverletzungen hin untersuchen. Die neutrale Position der Zugangsanbieter, die im Gleichgewicht des Netzes eine wesentliche Rolle spielt, wird laut Arbeitskreis so massiv bedrängt und droht verloren zu gehen.

Verdacht ausreichend für Netzsperren

Host-Provider laut AKZensur verpflichtet, im "Notice and Takedown"-Verfahren schon bei Verdacht einer Urheberrechtsverletzung Webseiten ihrer Kunden vom Netz zu nehmen. Zudem sollen Anbieter von Web-2.0-Plattformen Inhalte ihrer Nutzer bereits vor Veröffentlichung auf mögliche Urheberrechtsverletzungen hin untersuchen. Die neutrale Position der Zugangsanbieter, die im Gleichgewicht des Netzes eine wesentliche Rolle spielt, werde so massiv bedrängt und drohe verloren zu gehen. Zudem sehe ACTA laut den Bürgerrechtlern unter anderem auch eine Möglichkeit für Zollbeamte vor, die Inhalte von mitgeführten Geräten auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen[

Derweil werde vor dem Europäischen Parlament momentan die "3-Strikes"-Regelung debattiert. In einem dritten Anlauf zu "Zusatz 138" des Telekommunikationspakets würde laut dem Arbeitskreis Verhandlungsführerin Catherine Trautmann versuchen, die Möglichkeit einer Abschaltung des Internet-Zugangs ohne richterlichen Beschluss durchzusetzen. Somit wäre es auf Grund bloßer Behauptungen, außerhalb des ordentlichen Rechtsweges vorstellbar, Menschen von einem heute unverzichtbaren Kommunikations- und Informationsstrang auszuschließen.

Schachzug US-amerikanischer Regierungsbehörde

Mit einem ähnlichen Schachzug versuche laut dem AKZensur auch die amerikanische Regierungsbehörde GAO (Government Accountability Office) die Netzneutralität anzugreifen: Ein veröffentlichtes Papier des GAO bewertee eine durch die Schweinegrippe ausgelöste globale Pandemie und eine daraus resultierende stärkere Nutzung und "Verstopfung" des Internets durch Privatanwender tagsüber als eine Gefahr für den freien Handel. Der Zugriff auf "kritische Telekommunikationsinfrastrukturen" müsse für "broker-dealers and other securities market participants" sichergestellt werden.

Nachdem sich Bürgerrechtler in den letzten Monaten heftig gegen die Scheinargumente und Propaganda des Wahlkampfs zur Wehr gesetzt hätten, gebe laut dem Arbeitskreis die Tendenz, fundamentale Themen der Kommunikationsfreiheit auf internationaler Ebene im Geheimen und hinter verschlossenen Türen zu verhandeln, "Grund zu tiefer Sorge", so die Bürgerrechtler.

Der AK Zensur hat deshalb die Bundesregierung dazu aufgerufen, eindeutig Stellung zu beziehen und solch weitreichenden Eingriffen in die Grundrechte ihrer Bürger mit aller Kraft entgegenzutreten.

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