
Ulrich Klein, mit Material der dpa
Internetsperren sind in Deutschland ab August gesetzlich zuslässig
Internetsperren gebilligt: Bundesrat nickt umstrittenen Gesetzentwurf ab
Der Bundesrat hat die heftig umstrittenen Internet- Sperren gegen Kinderpornografie gebilligt. Das am Freitag endgültig verabschiedete Gesetz tritt am 1. August in Kraft.
Die Wirkung des Gesetzes war in der parlamentarischen Beratung abgeschwächt worden. So dürfen Daten von Nutzern, die nur durch Zufall auf einer Stoppseite landen, nicht für eine Strafverfolgung gespeichert werden. Ein unabhängiges Kontrollgremium beim Datenschutzbeauftragten soll die BKA-Sperrlisten regelmäßig auf ihre Korrektheit überprüfen.
Das BKA geht von «einigen 1000 Domains» aus, die zu sperren sind. Rund 150 bis 200 neue Seiten würden schätzungsweise pro Woche dazukommen. Internet-Experten sind sich einig, dass Sperren von Websites relativ einfach zu umgehen sind. Anleitungen dazu kursieren im Web.
Gesetzentwurf traf auf unerwarteten Widerstand
"Ganz sicher werden wir auch die juristischen Wege beschreiten und Verfassungsklage einreichen", sagte Heine Ende Juni in einem Streitgespräch mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) in der Wochenzeitung "Die Zeit". Heine hatte für ihre Online-Petition gegen das in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedete Gesetz binnen weniger Tage 134.000 Unterschriften gesammelt.
In dem Gespräch wies von der Leyen den Vorwurf der Zensur zurück. Wenn Bilder von vergewaltigten Kindern nicht frei zugänglich seien, "ist das keine Zensur", sagte die Ministerin. "Im Internet gelten keine anderen Freiheiten als anderswo. Denn wer kinderpornografische Bilder im Netz anklickt, der missbraucht die Kinder erneut und gibt einen Anreiz für die Produktion immer neuer Bilder", sagte die Ministerin. Von der Leyen war von Gegnern des Gesetzes als "Zensursula" bezeichnet worden. (magnus.de berichtete)
Das sieht das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz gegen Kinderpornografie vor:
- Das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt Listen mit Web-Adressen, die Kinderpornografie anbieten. Die Internet-Dienstleister («Provider») müssen diese Seiten sperren. Beim Internet-Anwender wird ein Stopp-Schild auf dem Bildschirm erscheinen.
- Wer das Stopp-Schild anklickt, macht sich nicht strafbar. Auf dem Hinweis steht die Warnung, dass der sexuelle Missbrauch an Kindern und Verbreitung, Erwerb oder Besitz von Kinderpornografie strafbar ist. Die Blockade ist nach Angaben von Web-Experten allerdings relativ leicht zu umgeben.
- Web-Experten sagen, dass es andere technische Methoden gibt, illegale Inhalte aus dem Netz zu verbannen. Vor allem die Provider seien in der Pflicht, auf deren Rechner im Netz die Inhalte liegen ("Host-Provider"). Um diesem Einwand zu begegnen, soll das Prinzip «Löschen vor Sperren» gelten. Das Gesetz wurde auf den 31. Dezember 2012 befristet. Danach sollen Alternativen geprüft werden.
- BKA und Kinderschützer gehen davon aus, dass allein die Stoppschilder auf viele gelegentliche Nutzer von Kinderpornos abschreckend wirken. Die Opfer des sexuellen Missbrauchs vor der Kamera sind zu 40 Prozent zwischen drei und sechs Jahre alt. Die Abnehmer sind laut BKA meist Männer mittleren Alters.
- Die meisten Fotos und Filme werden laut BKA über kommerzielle Webseiten verbreitet. Kontakt und Handel spielen sich vor allem in Tauschbörsen ab. Für privat genutzte Computer kann über Kinderschutzfunktionen im Betriebssystem oder spezielle Software- Pakete der Aufruf von bestimmten Seiten im Netz oder Dienste wie zum Beispiel Chatten verboten oder eingeschränkt werden.
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