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3. Februar 2012
Filesharing: Kautionsantrag von Megaupload-Gründer erneut abgelehnt Bild vergrößern 300 300 http://img3.magnus.de/Kautionsantrag-von-Megaupload-Gr-nder-erneut-abgelehnt--r300x300-C-2d36be88-52089788.jpg © Megaupload
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Filesharing

Kautionsantrag von Megaupload-Gründer erneut abgelehnt

Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom bleibt weiter im Gefängnis: Zwei Wochen nach seiner Festnahme in Neuseeland verwarf ein Richter in Auckland den Widerspruch des schillernden Internet-Unternehmers gegen die Ablehnung einer Freilassung auf Kaution.

Vergeblich versicherte der aus Deutschland stammende Dotcom, früher als Kim Schmitz bekannt, dass er nicht die Absicht habe, das Land zu verlassen: "Ich will hier bleiben, kämpfen und mein Geld zurückhaben. Was soll ich denn in Deutschland mit fünf Kindern und einer Frau ohne Geld?"

Die USA betreiben die Auslieferung des 38-Jährigen und dreier ebenfalls inhaftierter Megaupload-Manager. Sie wollen die Beschuldigten unter anderem wegen massiver Urheberrechtsverletzungen vor Gericht stellen. Megaupload ist eine inzwischen gesperrte Internet-Plattform zum Hochladen von Dateien aller Art, die dann über einen einfachen Link heruntergeladen werden können. Inhaber von Urheberrechten seien auf diese Weise um mehr als 500 Millionen Dollar geschädigt worden, erklärt die Justiz in den USA. Dotcom und die weiteren Betreiber sollen mehr als 175 Millionen Dollar an der illegalen Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Inhalte verdient haben. Megaupload macht geltend, dass lediglich eine technische Plattform für die Daten bereitgestellt worden sei und dass diese überwiegend für legale Zwecke genutzt worden sei.

Richter Raynor Asher befand zum Abschluss der Anhörung am Freitag in Auckland, es bestehe weiterhin Fluchtgefahr. Möglicherweise seien bei der Razzia am 20. Januar nicht alle Geldmittel Dotcoms eingefroren worden, so dass dieser die Möglichkeit hätte, außer Landes zu gehen.



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