
Ulrich Klein, mit Material der dpa
Kinderpornos: Konsumenten sind meist Männer mittleren Alters
Provider, die ein Kommunikationsnetz für mindestens 10.000 Teilnehmer betreiben, sollen in einer Sperrliste aufgeführten Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten sperren müssen. Laut dem BKA sind die Abnehmer meist Männer mittleren Alters. Die Nachfrage nach den abartigen Inhalten steigt.
Der Ausschuss tagt
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie befragt am Mittwoch neun Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf von Internetsperren befragt. Auslöser war eine Online-Petition, in der gefordert wird, dass der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Der Gesetzentwurf, der maßgeblich von den CDU-Politikern Ursula von der Leyen und Wolfgang Schäuble auf den Weg gebracht wurde, sieht die Erstellung von Listen mit Anbietern angeblich kinderpornographischer Inhalte vor. Entsprechende Seiten sollten dann bundesweit gesperrt werden (magnus.de berichtete).
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Einführung der umstrittenen Internet-Sperren gegen Zensurvorwürfe verteidigt. Dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sagte die Politikerin am Dienstagabend: "Ich nehme dabei zwar die Bedenken aus der Petition ernst, weiche aber keinen Millimeter von meinem Ziel ab". Das sei gelebte Demokratie (magnus.de berichtete).
Die meisten kinderpornografischen Fotos und Filme finden ihre Verbreitung über kommerzielle Webseiten, Kontakt und Handel spielen sich vor allem in Tauschbörsen ab. Die Flut der Bilder mache eine Kontrolle kaum möglich. Laut Kriminalstatistik registrierte das BKA in 2005 bundesweit 3.788 Fälle der Verbreitung von Kinderpronografie, 2007 waren es bereits dreimal so viele (11.357).
Oft werden Behörden nur durch Hinweise von Internet-Providern und Surfern aufmerksam. Dazu kommen Funde bei stichprobenartigen Recherchen. Die Ermittler verfolgen dann digitale Spuren oder werten beschlagnahmte Adressenlisten und Kreditkartennummern aus.
Pädophile hinter Gitter
Auf die Verbreitung von Kinderpornografie stehen in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft. Besitz oder Erwerb werden mit zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet. Nach einer 2008 in Kraft getretenen Gesetzesverschärfung erfüllt auch das aufreizende Zurschaustellen der Genitalien von Kindern den Tatbestand der Kinderpornografie.
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