
Pit Klein
Ministerin spricht sich erneut gegen Internet-Zugangssperre als Strafe aus
Die Bundesregierung ist nach den Worten von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auch weiter gegen eine Sperrung von Internet-Zugängen als Strafe für Produktpiraterie.
Angesichts der laufenden Verhandlungen über das internationale Abkommen ACTA setze sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, dass es Internet-Zugangssperren bei Urheberrechtsverletzungen nicht geben solle, sagte die FDP-Politikerin am Donnerstag in Berlin. "Die Bundesregierung wird kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthält", hatte die Politikerin bereits dem "Spiegel" in der vergangenen Woche gesagt. Die Absage an Netzsperren sei die gemeinsame Überzeugung der gesamten Bundesregierung ([int:article,124048]wir berichteten[/int]).
ACTA soll den globalen Kampf gegen Produktfälschungen, gefälschte Medikamente oder Datenklau stärken - auch auf Kosten der Internet-Provider ([int:article,60845]wir berichteten[/int]). Am Verhandlungstisch sitzen unter anderem die USA, die Schweiz, Japan, Südkorea, Singapur, Mexiko und Australien. Die nächste Runde beginnt im April in Neuseeland.
Nach dem Koalitionsvertrag zwischen der Union und der FDP seien Sanktionsmöglichkeiten, die eine Sperrung des Internet-Zuganges ermöglichten, kein Weg, sagte die Ministerin. Dies habe man unmissverständlich vereinbart. Bereits am Mittwoch hatte das Europaparlament in Straßburg vor dem geplanten Abkommen ACTA gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen gewarnt. ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Nach Ansicht der SPD- Fraktion im Europaparlament könnte das Abkommen Internetprovider dazu verpflichten, das Internetangebot zu kontrollieren, einzuschränken und Nutzern den Netzzugang zu sperren. Damit würden Provider dann zu Hilfssheriffs von wirtschaftlichen Interessen, kritisierte die SPD.
Das Europaparlament hatte am Mittwoch gefordert, in die Verhandlungen eingebunden zu werden. Es darf mit dem am 1. Dezember in Kraft getretenen EU-Vertrag von Lissabon bei internationalen Abkommen, die Europa abschließt, mitentscheiden.
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