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Ulrich Klein
Oberster Datenschützer befürchtet gläsernen Bürger
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sieht Datenschutz gefährdet und übt Kritik an Lobbyisten und Regierung.
Schaar hält nicht hinter dem Berg: Zwar habe die Bundesregierung noch im letzten Jahr einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken soll. "Doch inzwischen haben sich die Lobbyisten der Werbewirtschaft, des Adresshandels, aber auch die Profiteure des illegalen Datenhandels massiv eingeschaltet", übt der Bundesdatenschutbeauftragte harsche Kritik.
Insbesondere die Skandale, etwa der Missbrauch von Adress- und Kontoverbindungsdaten, das Ausmaß des illegalen Datenhandels und die unzulässige Überwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben laut Schaar bundesweit große Empörung hervorgerufen und den Ruf nach einem besseren und effektiveren Datenschutz laut werden lassen. Getan hat sich aber bisher nicht viel.
Auf dem Weg zum gläsernen Bürger...
Doch nicht nur privatwirtschaftliche Interessen und Lobbyisten stehen im Fokus der Kritik des Datenschutzbeauftragten. Die vielfältigen Datenschutzvorfälle in der Privatwirtschaft dürfen laut Schaar nicht den Blick dafür verstellen, dass staatlichen Sicherheitsinteressen auch in den vergangenen zwei Jahren Vorrang vor die Privatsphäre des Einzelnen eingeräumt wurde. "Mit Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und dem immer regeren Informationsaustausch zwischen verschiedensten staatlichen Stellen sind wir auch für den Staat zunehmend auf dem Weg zu einem gläsernen Bürger", warnt Schaar eindringlich vor den Gefahren zunehmender Staatskontrolle. Die insbesondere seit dem 11. September 2001 eingeführten neuen Befugnisse zur staatlichen Datenerhebung und Überwachung würden auf den Prüfstand gehören.
Weitere Kritikpunkte des Bundesdatenschutzbeauftragten:
Vorratsdatenspeicherung: Das Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort
Die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung war eine der gravierendsten Grundrechtseinschränkungen im Berichtszeitraum. Sie betrifft ausnahmslos alle Bürgerinnen und Bürger, ohne dass sie hierzu Anlass gegeben hätten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Eilbeschlüssen zwar nicht die Vorratsdatenspeicherung als solche untersagt, den Strafverfolgern, den baye-rischen und thüringischen Landespolizeien und dem bayerischen Verfassungsschutz beim Zugriff auf die Vorratsdaten aber bereits deutliche Beschränkungen auferlegt. Die Hauptsacheentscheidung bleibt abzuwarten.
Online-Durchsuchungen durch Sicherheitsbehörden
Das herausragende Ereignis beim Datenschutz im öffentlichen Bereich war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 zur Online-Durchsuchung nach dem Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Darin hat das Bundesverfassungsgericht den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme nur unter sehr engen Voraussetzungen für zulässig erklärt. Hervorzuheben ist die Feststellung, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme umfasst. 25 Jahre nach dem Volkszählungsurteil trägt das Bundesverfassungsgericht damit den Herausforderungen des elektronischen Zeitalters Rechnung. Gesetzgebung und Praxis müssen hieraus die richtigen Konsequenzen ziehen.
Datenschutz im Zeitalter von StudiVZ, Twitter & Co
Internet und virtuelle Soziale Netzwerke verändern unsere Art zu kommunizieren. Digitaler Exhibitionismus der Nutzer und umfassende Registrierung von Interessen und Verhalten machen uns Datenschützern Sorge. Werde ich nur wahrgenommen, wenn ich möglichst viel über mich preisgebe? Ist das unsere Zukunft? Jeder kann sich – zumindest im gewissen Umfang – selbst schützen. Doch auch die Anbieter von derartigen Diensten müssen datenschutzfreundliche und praktikable Lösungen zur Verfügung stellen. Die Schattenseiten des Web – Cyber-Mobbing und Internet-Pranger - dürfen nicht die Zukunft der Informationsgesellschaft darstellen.
Private Überwachung? Handy-Ortung, Google Street View ...
Jeder kann selbst dazu beitragen, sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren: Welche Daten verbreite ich über mich im Internet? Nutze ich Kundenkarten und gebe meine Adresse und Kontoverbindung bei dubiosen Gewinnspielen an? Der technologische Fortschritt ermöglicht aber auch die immer vielfältigere, oft heimliche Beobachtung und Registrierung, auf die Betroffene kaum Einfluss haben. Sei es, dass man vom Frühstückstisch aus das Google-Street-View-Auto am Küchenfenster vorbeifahren sieht, oder dass der Ex-Freund die Verflossene heimlich mittels Handy ortet. Letztlich muss der Gesetzgeber einschreiten, um die Privatsphäre zu schützen. Inzwischen wurde zumindest für die privaten Ortungsdienste eine datenschutzfreundliche Lösung gefunden.
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