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mit Material der  dpa

1. April 2010

Datenschützer ärgert sich über "Elena"

Oberster Datenschützer Schaar: "Elena"-Datensammlung unverhältnismäßig

Der elektronische Entgeltnachweis "Elena" erfasst nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, zu viele Daten von Arbeitnehmern.

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Seit Anfang des Jahres müssen diese von den Arbeitgebern an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung gesendet werden. Dadurch sollen Unternehmen und Verwaltung entlastet werden. "Die Frage ist, ob ein solches Verfahren wirklich verhältnismäßig ist, ob sich die angestrebten Ziele nicht mit sehr viel weniger Daten erreichen lassen", sagte Schaar der Nachrichtenagentur dpa.

"Man hat 1:1 das, was auf Papier erhoben wird, auf dieses zentrale Verfahren übertragen", sagte Schaar. Er hätte sich gewünscht, dass bei jeder einzelnen Information überprüft worden wäre, ob sie notwendig ist. Dies werde jetzt erst nachgeholt.

"Elena" fasst die Daten von Arbeitnehmern und auch Beamten zusammen, die für einen Einkommensnachweis nötig sind. "Es wird ein Datensatz generiert und dann der abrufenden Stelle zur Verfügung gestellt", sagte Schaar. Wegen dieser Verfahrensweise ergebe sich die Frage, ob Elena eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung sei. Diese Kritik teilen auch andere Datenschützer. Im Namen von rund 22 000 Menschen hatten die Netzaktivisten des Vereins FoeBuD am Mittwoch Verfassungsschutzbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingereicht.

Verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung?

Ein weiterer Mangel ist aus Sicht des Bundesbeauftragten, dass Arbeitgeber zwar beispielsweise sensible Daten wie den Entlassungsgrund eines Mitarbeiters in die Datenbank einspeisen, die Betroffenen diese aber nicht auf ihre Richtigkeit prüfen können. Eine solche Auskunftserteilung sei erst ab Januar 2012 geplant. "Das darf nicht so sein", sagte Schaar.

Sicherheitsbedenken bei "Elena" hat der Bundesbeauftragte grundsätzlich nicht. Alle Daten würden mit einer kryptographischen Verschlüsselung gespeichert, betonte Schaar. Außerdem könnten sie nicht von den Ämtern auf eigene Initiative abgerufen werden, sondern nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Daten freischaltet. "Man hat das Menschenmögliche getan, um einen Missbrauch der Daten auszuschließen."

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