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Pit Klein
Pink Floyd gewinnt im MP3-Streit - Online-Verkauf von Einzeltiteln nicht erlaubt
Die britische Rockband Pink Floyd hat den Online-Verkauf einzelner Titel aus ihren erfolgreichen Alben juristisch untersagen lassen.
Ein Gericht in London gab nach einem Bericht der öffentlich-rechtlichen BBC dem Kläger recht, wonach ein Einzelverkauf nach den Vertragsbedingungen verboten ist. Der Prozess richtete sich gegen die Plattenfirma EMI, die Pink Floyd seit 1967 unter Vertrag hat. Die Prozesskosten von 40.000 Britischen Pfund (44.000 Euro) muss die Plattenfirma nun übernehmen.
EMI hatten nach früheren Angaben geltend gemacht, dass die getroffenen Regelungen Verkäufe von Pink-Floyd-Singles im Internet nicht mit einschlössen (wir berichteten). Die 1964 gegründete Band war mit Alben wie "The Wall" und "Dark Side of the Moon" weltbekannt geworden. Laut Online-Lexikon Wikipedia wurden weltweit mehr als 300 Millionen Platten verkauft.
Mit dem Urteil werden die Einzeltitel aus populären Shops wie Amazon MP3 oder Apple iTunes zwar zunächst nicht entfernt, weil eine entsprechende richterliche Anordnung fehlt. Die aber wird früher oder später kommen. Die Musiker argumentieren, dass ihre Alben als komplexe Gesamtwerke nicht filetiert werden dürfen. Tatsächlich hatte Pink Floyd praktisch keine Single-Auskoppelungen veröffentlicht. Die Band befindet sich seit Jahren in einem Rechtstreit mit EMI um mehrere Millionen Euro Tantiemen.
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