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Pit Klein
Pink Floyd vor Gericht - Online-Verkauf von Einzeltiteln nicht erlaubt
Die britische Rockband Pink Floyd will den Online-Verkauf einzelner Titel aus ihren erfolgreichen Alben gerichtlich untersagen lassen.
Ein Einzelverkauf sei nach den Vertragsbedingungen "ausdrücklich verboten", argumentierte der Anwalt der Band, Robert Howe, nach Angaben der Nachrichtenagentur Agence France Press (AFP) am Dienstag vor einem Gericht in London. Die Klage richtet sich gegen die Plattenfirma EMI, die Pink Floyd seit 1967 unter Vertrag hat. Das Unternehmen wiederum glaubt den Angaben zufole, die getroffenen Regelungen würden Verkäufe im Internet nicht mit einschließen. Beobachter rechneten mit mehreren Tagen Verhandlungsdauer, hieß es.
Die 1964 gegründete Band war mit Alben wie "The Wall" und "Dark Side of the Moon" weltbekannt geworden. Laut dem Online-Lexikon Wikipedia wurden weltweit mehr als 300 Millionen Platten verkauft.
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