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mit Material der dpa
Privat surfen mit Dienst-Laptop: Arbeitgeber bitten zur Kasse
Wer privat mit seinem Dienst-Laptop im Internet surft, kann dafür von seinem Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor (Az.: 1 Ca 1139/09).
Demnach müssen Arbeitnehmer unter Umständen Schadensersatz zahlen, wenn sie Zusatzkosten durch ihre private Internetnutzung verursachen. Darauf weist die in Seehausen am Staffelsee erscheinende Zeitschrift "Der Betriebsrat" (Ausgabe 10/2009) hin.
In dem Fall hatte ein Vertriebsmitarbeiter seinen Dienst-Laptop in den Urlaub nach Kroatien mitgenommen und dort mit einer UMTS-Karte im Internet gesurft. Die Flatrate der Firma galt aber nicht für das Ausland. Sie forderte daraufhin Schadensersatz von dem Mitarbeiter - zu recht, wie die Richter urteilten. Der Beschäftigte müsse die Rechnung allein übernehmen - sie belief sich auf 31.000 Euro.
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