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Newsredaktion Golem

26. Februar 2009

Sonstiges:Wirtschaft

QSC verspürt Sättigungstendenzen im DSL-Privatkundenmarkt

Der Kölner Telekommunikationsbetreiber QSC konnte zwar im Geschäftsjahr 2008 einen kleinen Gewinn einfahren, bekam aber Sättigungstendenzen im DSL-Privatkundenmarkt zu spüren.

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QSC hat im Gesamtjahr 2008 einen Gewinn von 800.000 Euro erzielt, nach einem Verlust von 12,7 Millionen Euro im Vorjahr. Den Umsatz steigerte OSC um 23 Prozent auf 413,3 Millionen Euro. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) konnte 2008 auf 67,3 Millionen Euro steigen, ein Plus von 93 Prozent. Das Konzernergebnis verbesserte sich im vierten Quartal auf 4,3 Millionen Euro gegenüber einem Verlust von 9,5 Millionen Euro im vierten Quartal 2007.

QSC schaltete im abgelaufenen Geschäftsjahr nach eigenen Angaben 306.900 zusätzliche Leitungen und erhöhte damit die Gesamtzahl auf 555.700. Eine QSC-Sprecherin erklärte Golem.de, dass die starke Steigerung durch die erfolgreiche Vermarktung durch Freenet, 1&1 und Hansenet "besonders zu Anfang des Jahres" getragen sei. "Allerdings nahm die Dynamik des ADSL2+-Großhandelsgeschäfts im Jahresverlauf angesichts erster Sättigungstendenzen im DSL-Privatkundenmarkt und eines stärkeren Wettbewerbs deutlich ab", stellt das Unternehmen zudem im Geschäftsbericht fest.

Trotz Rezession erwartet QSC auch im laufenden Jahr eine positive Geschäftsentwicklung. Das Unternehmen plant ein EBITDA-Ergebnis von 68 bis 78 Millionen Euro. Der Jahresumsatz werde nur leicht wachsen, auf 420 bis 440 Millionen Euro. Zudem werde ein "nachhaltig positives Konzernergebnis" angestrebt.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Anfang Februar mit QSC erneut ein Unternehmen vorläufig von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nach Paragraf 113a Telekommunikationsgesetz entbunden. QSC könne nicht gezwungen werden, die Infrastruktur zum Datensammeln vorzuhalten, so das Urteil. Der Zwang zur Datenspeicherung ohne eine Entschädigung für die Kosten sei verfassungswidrig. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird QSC daher keine IP-Verkehrsdaten gemäß der Vorratsdatenspeicherung erheben und speichern.

QSC

Golem

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