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mit Material der  dpa

23. Oktober 2009
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen YouTube : Raubkopien: Staatsanwalt gegen YouTube - Urheberrechtsverletzung Bild vergrößern 320 240 http://img4.magnus.de/YouTube-Symphonieorchester-r320x240-C-372a3fe-8412324.jpg
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen YouTube

Raubkopien: Staatsanwalt gegen YouTube - Urheberrechtsverletzung

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat wegen des Verdachts von Urheberrechtsverletzungen ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Plattform YouTube und deren Muttergesellschaft Google eröffnet.

Die Plattform ermöglicht ihren Nutzern, Filme ins Internet zu stellen, die von allen Besuchern angesehen werden können. Neben privaten Videos finden sich auch Fernseh- und Konzertmitschnitte, Teile von aktuellen kommerziellen Videos oder historische Aufnahmen. Ein Teil davon ist urheberrechtlich geschützt, doch die Inhaber der Rechte bekommen oft kein Geld. Der Streit zwischen den Plattform- Betreibern und der Musikbranche dauert bereits seit Jahren und wird vor allem vor Zivilgerichten geführt.

Verstöße gegen das Urheberrecht sind strafbar

YouTube identifiziert mittlerweile urheberrechtlich geschütztes Material gleich beim Hochladen. Die Rechte-Inhaber können dann festlegen, ob die Videos gelöscht oder mit Werbung "monetarisiert" werden - dann erhalten sie einen Umsatzanteil. Allerdings sind nicht alle mit den angebotenen Konditionen zufrieden; auch gibt es immer wieder technische Probleme. Und die Eigentümer müssen dafür mitspielen und ihr Material zur Verfügung stellen, damit Google eine Art "digitalen Fingerabdruck" erstellen und mit dem hochgeladenen Material abgleichen kann.

Verstöße gegen das Urheberrecht sind ebenso wie gegen das Markenrecht strafbar und können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Allerdings sind Verfahren oder gar Verurteilungen selten; meistens werden die Strafverfahren dazu benutzt, zusätzliche Beweise für gleichzeitig laufende Zivilverfahren zu bekommen. Oft macht die Staatsanwaltschaft von der Möglichkeit Gebrauch, die Geschädigten auf eine Privatklage zu verweisen. Ob es in Hamburg zu einer Anklage oder gar einem Gerichtsverfahren gegen YouTube kommt, ist völlig offen.



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