
Pit Klein
Spam-Mails: Gericht stärkt Konsumenten im Streit um Werbezusendungen
Das Landgericht Berlin hat Konsumenten im Kampf gegen unerwünschte Werbe-Mails den Rücken gestärkt.
Nach Angaben des Vereins Antispam am Mittwoch darf ein werbendes Unternehmen seine elektronische Post nicht einfach an eine alternative Mail-Adresse versenden, wenn der Rezipient einer Zusendung von Werbung für einen anderen, ebenfalls in seinem Besitz befindlichen Mail-Account widersprochen hat (Beschluss vom 16. Oktober 2009, 15 T 7/09).
Bisher orientierten sich die Gerichte nach Vereinsangaben oftmals an der Auffassung, dass ein Unterlassungsanspruch immer nur bezüglich derjenigen Mail-Adresse besteht, auf der auch der Spam eingegangen ist. Gingen auf anderen Accounts unerwünschte elektronische Post vom selben Versender ein, musste in der Regel für jede einzelne Adresse der Zusendung widersprochen werden. Für die Werbewirtschaft dürfte es riskanter werden, Werbe-E-Mails zu versenden, ohne die Einwilligung der Adressaten einzuholen, schreibt Antispam. Bereits der Bundesgerichtshof hatte sich mit einem ähnlichen Fall auseinandergesetzt und Spam-Mails an verschiedene Adressen des gleichen Rezipienten einen Riegel vorgeschoben.
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