
Ulrich Klein
Nachrichtenagentur AFP wehr sich gegen Textklau
[Update] AFP will mit Massenabmahnungen Textdieben an den Kragen
Blogger, die in Kürze Post von der Nachrichtenagentur AFP erhalten, haben nichts zu lachen. Die Agentur will in Kürze mit Abmahnungen gegen Textdiebe vorgehen. Wie die Frankfurter Rundschau am Donnerstag mitgeteilt hat, Gegenüber der Frankfurter Rundschau erklärte AFP-Vertriebschef Timo Peters, dass dieser Tage "Tausende" von ihnen Briefe von Kanzleien erhalten würden, die im Auftrag der Agentur arbeiten. Die Empfänger sollen per Unterlassungserklärung bestätigen, dass sie kein AFP-Material mehr verbreiten.
Verlage oder Internet-Portale, die in Kürze Post von der Nachrichtenagentur AFP erhalten, haben nichts zu lachen: Das Unternehmen will in Kürze mit Abmahnungen gegen Textdiebe vorgehen.
Gegenüber der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagsausgabe) erklärte AFP-Vertriebschef Timo Peters, dass dieser Tage "Tausende" Briefe von Kanzleien erhalten sollen, die im Auftrag der Agentur arbeiten. Die Empfänger müssten dann per Unterlassungserklärung bestätigen, dass sie kein AFP-Material mehr verbreiten (wir berichteten).
"Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen", zitierte das Blatt den Vertriebs-Chef. Wer Glück hat, findet demnach nicht gleich eine Rechnung im Briefumschlag.
Die Nachrichtenagentur stützt sich auf einer Verfahren der Hamburger Firma Textguard, die Urheberrechtsverstöße automatisiert und in großem Stil aufspüren will. Nach Angaben von Peters sind von den Abmahnungen neben Serviceportalen auch Verlage betroffen. Jeder Rechtsverletzer bekomme zumindest ein Schreiben, in dem AFP die Rechtslage erkläre und auffordere, den Diebstahl zu stoppen, sagte der Vertriebschef der "Frankfurter Rundschau". Man wolle Bewusstsein dafür schaffen, dass Inhalte einen Wert hätten der bezahlt werden müsse.
Das Nachdenken über Massenabmahnungen scheint wieder in Mode zu kommen: Erst Ende März verkündete der Bundesverband Musikindustrie, die Verfolgung illegaler Kopien stärker zu verfolgen. Rund 1.000 Abmahnungen strebe der Verband monatlich an, zitierte die tagesschau Bundesverbands-Geschäftsführer Stefan Michalk anlässlich der Jahrespressekonferenz im März in Berlin (magnus.de berichtete).
Was tun bei einer Abmahnung?
Es kann jeden treffen. Im Briefkasten befindet sich eine Abmahnung und der Empfänger ist sich mitunter keiner Schuld bewusst. Doch eines steht fest: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Die erste Regel: Kühlen Kopf bewahren. Gegenüber magnus.de erklärte Rechtsanwältin Vilma Niclas, wie Sie sich am besten verhalten.
Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie der Konkurrent über einen Rechtsverstoß zunächst nur informiert: In der Regel erhalten Sie sofort die kostenpflichtige Abmahnung eines Rechtsanwalts, der Sie auffordert, künftig rechtmäßig zu handeln und sich dazu in der beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung explizit zu verpflichten. Halten Sie sich künftig nicht daran, wird die darin festgelegte Vertragsstrafe fällig.
Zudem erhält der Abgemahnte eine Anwaltsrechnung für die Abmahnung. Nun haben Sie mehrere Möglichkeiten: Prüfen Sie, ob der Vorwurf berechtigt ist. Wenden Sie sich dafür an einen spezialisierten Rechtsanwalt und bitten Sie um eine Erstberatung. Sind Sie der Ansicht, dass die Abmahnung gerechtfertigt ist, unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung.
Rechtsanwältin Vilma Niclas schreibt seit 1997 als freie Autorin regelmäßig zu Themen aus dem IT-Recht.
Sie können die Abmahnung auch ignorieren. Dann droht Ihnen aber ein gerichtliches Verfahren. In jedem Fall lohnt es sich finanziell als auch energetisch, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor Ihr Shop oder Ihre Website online geht. Wenn die Abmahnung im Briefkasten liegt, wird es meist teurer.
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