
Pit Klein
[Update] T-Mobile: Datenskandal aufgedeckt - verraten und verkauft
Bei der britischen Telekom-Tochter T-Mobile ist ein Datenskandal aufgedeckt worden. Datensätze tausender Kunden seien von Angestellten an Zwischenhändler verkauft worden, teilte ein Sprecher des Unternehmens am Dienstag in London mit.
T-Mobile habe die Telekommunikationsbehörde ICO über den Verstoß gegen das Datenschutzgesetz informiert, "als es offensichtlich wurde, dass Informationen über Vertragsverlängerungen an Dritte weitergegeben wurden", sagte der Sprecher. Die Tochter der Deutschen Telekom bedauere den Diebstahl der Daten "zutiefst". Mit dem Problem der illegalen Datenweitergabe hätten auch Konkurrenten zu kämpfen.
Zwischenhändler verkauften Daten an Wettbewerber weiter
Nach Angaben der Behörde verkauften die Zwischenhändler die Daten an die Wettbewerber der Telekom-Tochter weiter. Es gehe um erhebliche Summen. Gegen die Verdächtigen solle rasch Anklage erhoben werden.
ICO und T-Mobile hatten erst vereinbart, den Datenskandal nicht öffentlich zu machen. ICO-Chef Christopher Graham beschwerte sich jedoch in einer Vorlage an die Regierung, dass das Strafmaß von 5.000 Pfund (derzeit 5600 Euro) für Datenverstöße zu gering sei - und nannte in der BBC am Dienstag den Fall als Beispiel. Er wolle keine Namen nennen, um das Gerichtsverfahren nicht zu beeinträchtigen. Alle Mobilfunkanbieter außer T-Mobile bestritten, der Schuldige zu sein.
In Anbetracht der Sammlung und Speicherung weiterer persönlicher Daten müssten die Gesetze verschärft werden, forderte Graham. "Die Risiken ungesetzlichen Erwerbs und Weitergabe wird sogar noch größer werden."
T-Mobile soll in Joint-Venture eingebracht werden
T-Mobile ist mit einem Marktanteil von 15 Prozent der viertgrößte Mobilfunkanbieter in Großbritannien. Im ersten Quartal musste der Konzern rund 1,8 Milliarden Euro auf die Tochter abschreiben und tauschte das Management komplett aus. Wegen sinkender Einnahmen und massiver Verluste soll die britische Sparte mit dem französischen Konkurrenten Orange zusammengeführt werden. Kartellbehörden und Aufsichtsräte müssen dem Joint-Venture aber noch zustimmen.
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