
mit Material der dpa
Urteil: JPEG-Bilder früherer Freundin ins Internet gestellt - Geldstrafe
Er stellte Bilder seiner früheren Freundin ins Internet und muss dafür nun 1.500 Euro Strafe bezahlen.
Der Angeklagte baut beruflich Webseiten und hatte unter dem Internet-Stichwort "Traumpärchen" unter anderem fünf Bilder veröffentlicht, auf denen die vier Jahre jüngere Spanierin allein oder mit ihm zusammen zu sehen war. Über die Hintergründe dieser Veröffentlichung schwieg er vor Gericht.
Er war nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass die Frau acht Jahre nach der Trennung des Paars damit einverstanden gewesen sei. Die Frau sagte als Zeugin vor Gericht aber genau das Gegenteil aus. Schon früher sei ihr der verflossene Liebhaber mit diversen Kontaktversuchen auf die Nerven gegangen. Das Gericht verhängte daraufhin die Geldstrafe.
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