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Pit Klein
Urteil: Rundfunkgebührenpflicht trotz Abmeldung bei der GEZ
Die Rundfunkgebührenpflicht der öffentlich-rechtlichen Sender gilt trotz der Abmeldung bei der GEZ.
Einer Abmeldung bei der Gebühreneinzugszentrale reicht nicht aus, um der Abgabe zu entgehen, urteilte das Verwaltungsgericht in Saarlouis (Az.: 6 K 1646/08). Auch der eigentliche Empfangsapparat müsse abgeschafft oder deaktiviert werden, zitierte die "Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht" aus dem Urteil.
Ein Betroffener muss dem Richterspruch zufolge nachweisen, dass es in seinem Haushalt tatsächlich kein empfangsbereites Rundfunk- oder Fernsehgerät gibt. Solange die Geräte theoretisch noch funktionieren, besteht die Rundfunkgebührenpflicht fort. Das gilt auch für nicht genutzte Smartphones oder Radios, die auf dem Dachboden liegen.
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