Ulrich Klein

12. Dezember 2007
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Verschärft und nur für Erwachsene!

Verbrecherspiele-Index

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) will mit der neu gegründeten "Initiative gesellschaftliche Verantwortung" den Jugendmedienschutz weiter stärken. Statt einem Verzicht auf die Herstellung von Verbrecherspielen sollen strengere Gesetze Kinder und Jugendliche schützen.

Der Lobby-Verband der Unterhaltungssoftware-Industrie BIU will sich verstärkt um das Seelenheil von Jugendlichen und Kinder kümmern. Dazu hat der Verband in seiner jüngst ins Leben gerufenen "Initiative gesellschaftliche Verantwortung" ein Eckpunkte-Programm verfasst. Nicht enthalten ist der Verzicht auf die Herstellung von Gewaltspielen. Stattdessen setzt der BIU unter anderem auf eine Förderung der Bildungskompetenzen von Kindern und Jugendlichen durch Computer und Videospiele.

"Nichts hindert uns daran, Lösungen zu finden, damit Spiele, bei denen der Spieler schlichtweg die Rolle eines Verbrechers ausübt, von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden", ist sich auch die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kerstin Griese (SPD) sicher. Ein generelles Verbot solcher Spiele sieht die Abgeordnete aber nicht vor, die auf Einladung des Verbands als eine von 25 Fachleuten am "Runden Tisch der Verantwortung" teilgenommen hat.

Stattdessen soll eine verstärkte Indizierung zum effektiven Jugendschutz beitragen: In diesem Zusammenhang verweist Griese auf das Bredow-Institut, laut dem bis zu 75 Prozent der Jugendlichen Zugang zu nicht altersgemäßen Spielen hätten. Der Zugang zu den Spielen erfolge über Freunde, im Internet und in Geschäften, die nur lasch kontrollieren. "18 Prozent von ihnen geben an, ihre Eltern würden ihnen die Spiele besorgen", verweist die Politikerin auf die mangelnde Fürsorgepflicht in Elternhäusern.

Mörderspiele

Besitz und Herstellung von sogenannten Killerspielen sollten ganz verboten werden?

Ja, Gewaltspiele sind überflüssig wie ein Kropf0%
Ja, die Regierung muss Kinder und Jugendliche besser schützen20%
Nein, der mündige Bürger soll selbst entscheiden dürfen, was er spielt20%
Nein, Killerspiele dienen nur als Sündenträger, um von anderen gesellschaftlichen Problemen abzulenken60%

Griese fordert deshalb strengere Maßstäbe und eine "Nachjustierung" beim Jugendmedienschutz. Es bleibe die Aufgabe des Gesetzgebers, im Jugendschutzrecht Normen und Werte zu setzen: "Die Freigaben von Medien sollten sich eindeutig an den ethischen Grundregeln unserer Gesellschaft orientieren und messen lassen", zweifelt die Politikerin an der Wirksamkeit bestehender Regelungen.

BUI-Geschäftsführer Olaf Wolters stimmt dem gerne zu: "Grundsätzlich verfügt Deutschland über ein gut funktionierendes Jugendschutzschutzsystem im Bereich der Computer- und Videospiele." In Absprache mit den Obersten Landesjugendbehörden habe der Verband verabredet, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) strukturell neu aufzustellen. "Die USK ist für die Kennzeichnung (USK-Label) zuständig. Die Kriterien, nach denen die Vergabe der Altereinstufung erfolgt, werden derzeit zwischen den verantwortlichen Beteiligten und der Politik diskutiert", gibt sich Wolters diplomatisch.

Derzeit sind sich Bundestagsfraktion und Landesregierungen in der Verbots-Diskussion um sogenannte Killerspiele nicht einig. Nach Auffassung Bayerns soll zukünftig bereits Herstellung und Verbreitung gewaltbeherrschender "virtueller Killerspiele" verboten sein (siehe: Die Friedenspläne der Bundestagsfraktionen).

Der BIU ist die Interessengemeinschaft der Anbieter und Produzenten von Unterhaltungssoftware in Deutschland.


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