
Newsredaktion Golem
Verletzt die Vorlesefunktion des neuen Kindle Urheberrechte?
Der US-Schriftstellerverband Author's Guild kritisiert Amazons neuen E-Book-Reader. Die Vorlesefunktion verletze Tonaufführungsrechte, argumentiert der Verband.
Kaum hat Amazon seinen neuen E-Book-Reader Kindle 2 auf dem Markt gebracht, droht Ungemach. Grund ist die Text-to-Speech-Software, die auf dem Kindle 2 gespeicherte Texte vorliest. Diese Vorlesefunkton verletzt nach Ansicht des US-Schriftstellerverbandes Author's Guild die Urheberrechte der Autoren.
"Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorzulesen", sagte Author's Guild-Chef Paul Aiken dem Wall Street Journal. Dabei handele es sich um ein Tonaufführung, die durch das Urheberrecht geschützt sei, so Aitken.
Der auf das Urheberrecht spezialisierte US-Anwalt Ben Sheffner bezweifelt jedoch, dass die Text-to-Speech-Funktion eine öffentliche Aufführung darstelle, sagte er dem US-Branchendienst CNet. Der Harvard-Jurist Jonathan Zittrain argumentierte, es liege keine Urheberrechtsverletzung vor, solange keine Tonaufnahme des Buches gemacht werde.
Text-to-Speech-Engines wie etwa WebAnywhere lesen Texte mit einer synthetisierten Stimme vor. Solche Systeme werden zum Beispiel eingesetzt, um Blinden und Sehbehinderte Zugang zu Computer- und Internetinhalten zu ermöglichen. Von der Qualität reichen sie jedoch im allgemeinen nicht an einen menschlichen Vorleser heran.
Amazon - Kindle 2 (.com)
Golem
Amazon (.com)
Authors Guild (.org)
CNet - Book publishers object to Kindle's text-to-voice feature (.com)
Wall Street Journal - New Kindle Audio Feature Causes a Stir (.com)
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