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Ulrich Klein

6. November 2009
Bürgerrechtler wehren sich gegen Vorratsdatenspeicherung: Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur in Daten-Sammelwut - schärfer als EU Bild vergrößern 937 646 http://img3.magnus.de/Datenschutz-Missbrauch-CD-Daten-Aufmacher-r937x646-C-66ece4a1-8490873.jpg © dpa
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Bürgerrechtler wehren sich gegen Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur in Daten-Sammelwut - schärfer als EU

In einem am Freitag veröffentlichten Offenen Brief fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) auf, nicht-kommerzielle Internet-Hotspots und E-Mail-Dienste von der Pflicht zur verdachtslosen Verbindungsdatenspeicherung auszunehmen. Hintergrund ist ein Meinungsstreit zwischen EU-Kommission und Bundesnetzagentur über die Reichweite der Pflicht zur Verbindungsdatensammlung.

Wie der Arbeitskreis mitteilte, habe am 16. Oktober 2009 EU-Kommissarin Viviane Reding auf Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Alvaro mitgeteilt, zur Vorratsdatenspeicherung seien nur Anbieter verpflichtet, deren Angebot eine "Verbindung zu einer Tätigkeit wirtschaftlicher oder kommerzieller Art" aufweise. Dagegen sieht die Bundesnetzagentur laut den Bürgerrechtlern auch nicht-kommerzielle Dienste in der Pflicht, Verbindungsdaten zu protokollieren. Tuen sie dies nicht, würden hohe Bußgelder drohen.

Die Forderungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert den neuen Wirtschaftsminister nun zu einer Revision dieses Kurses auf. In dem Schreiben an Brüderle warnte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die derzeitige Praxis der Bundesnetzagentur bedrohe "die Existenz nicht-kommerzieller Dienste und damit eine wichtige Infrastruktur zur Kommunikation im Internet". Ehrenamtliche Betreiber kostenloser E-Mail-Dienste, offener Internetzugänge und Anonymisierungsdienste ("TOR-Server") seien "finanziell, personell und organisatorisch schlichtweg nicht in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen an Telekommunikationsdienste zu erfüllen". Brüderle habe sich in der Vergangenheit stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und solle sich nun dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur von nicht-kommerziellen Dienste keine Vorratsdatenspeicherung mehr verlange.

Hintergrund:

Am 15. Dezember 2009 wird das Bundesverfassungsgericht über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die umstrittene verdachtslose Protokollierung der Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten jedes Bürgers verhandeln. Zu den Beschwerdeführern in Karlsruhe zählen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sowie die Bundestagsvizepräsidenten Hermann Otto Solms (FDP), Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Petra Pau (DIE LINKE), außerdem der Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, der Bremer Publizist und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, der Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Leiter einer Beratungsstelle der AIDS-Hilfe, die kommerzielle Anbieterin eines Anonymisierungsdienstes, das Vorstandsmitglied des Journalistenvereins "Netzwerk Recherche" Albrecht Ude, der Reutlinger Steuerberater Heinz Raschdorf und der Berliner Strafverteidiger Peter Zuriel. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die mit über 34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert.[



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