Bild vergrößern
937
541
http://img1.magnus.de/Software-Recht-f-r-Hobby-Regisseure-r937x540-C-df04133e-6716264.jpg
Bilderstürmer wollen Google bezwingen
Google Bildersuche und Urheberrecht
Die Comics von Thomas Horn und die Fotografien von Michael Bernhard waren ungefragt in der Bildersuche bei Google erschienen, sie verklagten Google und gewannen vor dem Landgericht Hamburg. Unkenrufe prophezeien das Aus der Google Bildersuche. magnus.de hat die Rechtslage unter die Lupe genommen und klärt über Suchmaschinentücken auf.
Die Comics von Thomas Horn und die Fotografien von Michael Bernhard waren ungefragt in der Bildersuche bei Google erschienen, sie verklagten Google und gewannen vor dem Landgericht Hamburg. Google muss es unterlassen, die Vorschaubilder in der Google Trefferliste anzuzeigen, dies verletze nach Ansicht des Gerichtes das Urheberrecht.
Bildersuche erlaubt bei Suchmaschinenoptimierung
Google legte Berufung gegen die Urteile (Aktenzeichen: 308 O 248/07; 308 O 42/06) ein. Jeder Website-Inhaber könne seine Website so programmieren, dass Suchmaschinen die Bilder nicht finden und nicht anzeigen meint das Unternehmen.
Für diese Argumentation spricht ein Urteil (Az.: 2 U 319/07) des Oberlandesgerichtes Jena. Auch hier hatte ein Website-Inhaber geklagt, weil seine Bilder in der Google Bildersuche auftauchten. Zwar waren auch in diesem Fall die Richter der Ansicht, dass die Bildersuche von Google grundsätzlich gegen deutsches Urheberrecht verstoße. Google nutze die Bilder, um die Effizienz und die Anschaulichkeit seiner Trefferliste zu steigern. Dies diene nur seinen eigenen kommerziellen Interessen, ohne die Urheber zu beteiligen. Dennoch verlor Google damals den Fall nicht: Die WebSite-Inhaberin hatte Ihre WebSite zusätzlich für Suchmaschinen optimiert und damit die Crawler geradezu angelockt.
Nach Ansicht des Gerichtes ist es widersprüchlich, sich einerseits darauf zu berufen, dass ein Einverständnis für die Erfassung der Bilder in der Bildersuchmaschine fehlt, gleichzeitig aber die Suchmaschine technisch bewusst anzusteuern und die Indexierung durch Suchmaschinen zu erleichtern.
Je nach Fall kann also die Bildersuche Urheberrechte verletzen oder nicht. Relevant ist, ob die Bilder im Internet generell ungefragt kursieren oder ob es sich um eigene Bilder auf der Website des Urhebers handelt und diese zusätzlich für Suchmaschinen optimiert ist. Ist dies der Fall, wird sich kaum ein Website-Inhaber erfolgreich darauf berufen können, er habe keine Einwilligung erteilt.
Urheberrecht auf Flickr
Wer als Urheber bei Flickr oder anderen Fotocommunities Bilder bewusst ins Internet hochladet, muss damit rechnen, dass diese in Suchmaschinen auftauchen. Der Nutzer entscheidet, wer die Fotos bei Flickr oder anderen Fotocommunities sehen darf. Wer eigene Fotos auf anderen Websites findet, die andere Personen ohne Erlaubnis kopiert haben, kann den Dieb anwaltlich abmahnen.
Bild vergrößern
920
645
http://img2.magnus.de/Fotocollage-r920x645-C-a32beb9-6716334.jpg
Lesen Sie auf der nächsten Seite, ob es in Zukunft noch eine Google-Bildersuche geben wird und welche Suchmaschinentricks Ärger ersparen...