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Tipps gegen Abmahnungen
[Tipps] Web-Site ohne Risiko - sechs Tipps gegen Abmahnungen
Wer bei eBay Waren einstellt, eine eigene Homepage pflegt oder YouTube-Videos zugänglich macht, lebt gefährlich - denn Abmahnanwälte sind nicht weit. Zwar werkelt das Bundesjustizministerium derzeit an einer Regelung, die dem Treiber der Geschäftemacher ein Ende setzen soll, noch aber ist es nicht soweit.
1. Musik für die Homepage
Auch für private Web-Sites gilt das Urheberrecht. So schön es sein kann, Urlaubsbilder mit Musik zu untermalen oder das eigene Lieblingslied zu spielen – Vorsicht ist angebracht! Wer darauf nicht verzichten will, muss in der Regel die Rechte erwerben, zum Beispiel bei der Gema oder dem Künstler selbst. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Radiosendungen im Netz, und für Videosequenzen.
2. Bilder und Texte
Das Gleiche gilt für Bilder – selbst wenn sie schnell von einer anderen Site kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Deshalb zum Beispiel bei Online-Auktionen sicherheitshalber keine offiziellen Produktbilder verwenden, sondern die Waren selbst fotografieren. Selbst wer Bewerbungsfotos ins Netz stellen will, sollte die Online-Nutzungsrechte mit seinem Fotostudio klären. Der Kunde erwirbt mit den Abzügen nicht automatisch alle Rechte. Aufgepasst auch bei digitalen Landkarten-Ausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber eine eigene Skizze machen, denn natürlich haben die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Produkten. Auch fremde Texte sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt – besser selbst formulieren.
3. Markenrechte
Wer bei Ebay & Co. eine No-Name-Uhr anbietet, sollte nicht schreiben, "im Rolex-Stil". Das verletzt das Markenrecht des Luxusherstellers. Auch wichtig: Keine Plagiate anbieten! Wer im Urlaub eine gefälschte Markenhandtasche gekauft hat, macht sich strafbar, wenn er sie weiterverkauft.
4. Illegale Downloads
"Offensichtlich rechtswidrige Angebote" im Internet dürfen nicht geladen werden - was das genau ist, darüber schweigt sich der Gesetzgeber aus. Vorsicht bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Besser genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal werden aber Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten – dann ist der Download natürlich kein Problem. Zulässig ist auch, Musik von Internet-Radios mitzuschneiden und auf dem PC zu speichern.
5. Tauschbörsen für Musik und Filme
Um Tauschbörsen für Musik und Filme zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und einen falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar. Die Inhaber von Urheberrechten können von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. Dazu brauchen sie allerdings eine richterliche Anordnung.
6. Abmahnungen
Wenn Internet-Nutzer die Rechte anderer verletzen, versenden Anwälte im Namen der Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren – sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen (Einstweilige Verfügung). Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein.