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Die ruinöse Online-Bilderfalle
Urheberrecht: Finger weg von fremden Bildern
Die Website oder das eBay-Angebot mit einem im Internet veröffentlichten fremden Foto oder Video aufpeppen - noch dazu mit einem ungefragt kopierten Foto? Lassen Sie die Finger davon. Dies kann schnell sehr teuer für Sie werden.
Die eigene Web-Site oder das eBay-Angebot mit einem im Internet veröffentlichten fremden Foto oder Video aufpeppen - noch dazu mit einer ungefragt kopierten Vorlage?
Lassen Sie unbedingt die Finger davon. Denn es kann schnell sehr teuer für Sie werden. Rechtsanwältin Vilma Niclas erklärt, warum.
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Rechter Mausklick, 'kopieren und einfügen' ist verboten
Bevor Sie Ihre Webseite mit fremden Grafiken, Bildern oder Karten illustrieren, sollten Sie wissen: Es ist verboten, urheberrechtlich geschützte Werke ungefragt zu übernehmen und im Internet zu veröffentlichen.
Dies gilt auch für Web-2.0-Inhalte in Communities – obwohl es dort auf den ersten Blick lockerer zugeht. Rechter Mausklick, 'kopieren und einfügen' und fertig ist die Website, ist nichts anderes als ein Diebstahl von geistigem Eigentum.
Achtung: Sie dürfen ungefragt keine geschützten Inhalte von anderen Webseiten zur Illustration Ihres Internetauftritts übernehmen. Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch, ohne das Foto eigens zu kennzeichnen – etwa mit einem Copyright-Zeichen.
Achtung Lizenzen - "Das merkt doch eh keiner!"
Sofern Sie Fotos aus Grafikdatenbanken nutzen oder in Communities wie Flickr danach stöbern, prüfen Sie die Lizenzbestimmungen, ob diese eine Nutzung des Fotos erlauben und unter welchen Bedingungen. Oft ist lediglich die private Nutzung kostenfrei, die kommerzielle hingegen kostenpflichtig. Das merkt doch eh keiner, wenn ich das Foto mal nutze. Fehlanzeige: Kommerzielle Fotodatenbanken, wie etwa Getty Images oder Stadtplananbieter durchsuchen regelmäßig das Internet nach Content, der ohne Lizenz genutzt wird.
Viele Betroffene erhielten 2007 und 2008 Post von Getty Images. Sie hatten Fotos aus deren Datenbank ohne Lizenz genutzt. Getty hat daraufhin von einem Betroffenen für ein kleines Bild mit 100 mal 100 Pixel mit geringer Auflösung von 72 dpi satte 1.700 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer eingefordert. Viele die meist unwissentlich in die Rechtsfalle getappt sind, haben sich geweigert, diese hohen Lizenzen im Nachgang zu zahlen oder nur einen Teil gezahlt und abgewartet, ob eine Klagewelle von Getty Images folgt.
Lesen Sie auf der nächsten Seite wie das erste Gerichtsurteil ausgefallen ist...