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Wasser ist nicht gleich Wasser.

 

Natürliches Mineralwasser ist ein Naturprodukt. Es stammt aus einem unterirdischen, vor Verunreinigungen gut geschützten Wasservorkommen und muss direkt am Quellort abgefüllt werden. Mineralwasser ist das einzig amtlich anerkannte Lebensmittel in Deutschland. Das Anerkennungsverfahren umfasst über 200 geologische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung legt genau fest, was ein natürliches Mineralwasser ausmacht, wie es etikettiert und verpackt sein muss. Strenge Kontrollen garantieren dem Verbraucher außerdem eine gleichbleibende Qualität von der Quelle bis auf den Tisch.

Mineralwasser wird an der Quelle direkt in die Flasche abgefüllt. Es ist ein hochwertiges Lebensmittel, das voller Mineralstoffe und Spurenelemente steckt. Unterirdisch wurde das Wasser nicht nur durch Gestein sauber gewaschen, sondern es nimmt im Boden auch wertvolle Stoffe wie Calcium oder Magnesium auf. Wasser aus jeder Region bringt eine besondere Kombination an Nährstoffen und Spurenelementen mit – und damit auch einen eigenständigen Geschmack.

Auch Heilwasser entspringt aus unterirdischen und vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen und muss direkt am Quellort abgefüllt werden. Es unterliegt aber dem Arzneimittelgesetz. Durch seine besondere Kombination an Mineralstoffen besitzt es eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung, die anhand von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt sein muss.

Quellwasser stammt ebenfalls aus unterirdischen Wasservorkommen und muss am Quellort abgefüllt werden. In seiner Zusammensetzung muss es lediglich den Anforderungen entsprechen, die für Trinkwasser gelten. Eine amtliche Anerkennung ist nicht erforderlich.

Tafelwasser kann ein Gemisch aus verschiedenen Wasserarten und anderen Zutaten sein. Es ist kein Naturprodukt. Erlaubt sind die Mischung von Trinkwasser, Mineralwasser, Natursole, Meerwasser sowie die Zugabe von Mineralstoffen und Kohlensäure.

Trinkwasser (Leitungswasser) stammt in Deutschland zu zwei Dritteln aus Grundwasser und zu einem Drittel aus Oberflächenwasser. Bei Bedarf wird es mit Verfahren und Zusatzstoffen aufbereitet, deren Einsatz in der Trinkwasserverordnung geregelt ist. Sie legt auch die sonstigen Qualitätsparameter fest, z. B. Grenz- und Indikatorwerte. Diese sind zum Teil gesundheitlich, zum Teil technisch begründet, denn das Wasser wird durch Rohrleitungen transportiert und es dient unterschiedlichsten Verwendungszwecken (Sanitär, Trinken usw.). Bis zum Übergabepunkt, der Wasseruhr, ist der Wasserversorger für die Qualität verantwortlich, für die Rohrleitungen im Haus dann der Hauseigentümer.

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